Mehr Bremsklötze als Anreize für den Glasfaserausbau

Der Referentenentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verfolgt das Ziel, den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Deutschland zu beschleunigen. Dieses Ziel wird grundsätzlich von der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ausdrücklich unterstützt. Schließlich sind leistungsfähige digitale Infrastrukturen ein zentraler Standortfaktor und entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Wohnungsbestandes.

Doch bei genauer Betrachtung zeigt sich: Der vorliegende Entwurf enthält zwar einige sinnvolle Ansätze, verfehlt jedoch in wesentlichen Punkten die Bedürfnisse der Praxis. Statt den Ausbau zu erleichtern, drohen neue Regelungen zusätzliche Hürden aufzubauen und Investitionen zu erschweren.

Eigentümer als Schlüsselakteure – nicht als Hindernis

Private Eigentümer und Wohnungsunternehmen treiben den Glasfaserausbau bereits heute maßgeblich voran – sei es durch Kooperationen mit Netzbetreibern oder durch eigene Investitionen. Gerade im Neubau ist Glasfaser längst Standard, und auch im Bestand schreitet die Nachrüstung kontinuierlich voran.

Damit der Ausbau weiter Fahrt aufnimmt, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und partnerschaftliche Lösungen – nicht zusätzliche Eingriffe in Eigentumsrechte.

Kritikpunkte am Gesetzentwurf

Aus Sicht der gesamten Wohnungswirtschaft enthält der Entwurf mehrere problematische Regelungen:

  • „Recht auf Vollausbau“: Netzbetreiber sollen künftig weitreichende Befugnisse erhalten, Gebäude vollständig mit Glasfaser zu erschließen – selbst gegen den Willen der Eigentümer. Dies setzt Eigentümer unter erheblichen Zeit- und Entscheidungsdruck.
  • Eingriffe in Eigentumsrechte: Neue Duldungspflichten und Zugangsrechte können bestehende Investitionen entwerten und die Entscheidungsfreiheit der Eigentümer einschränken.
  • Wachsende Bürokratie: Zusätzliche Dokumentations- und technische Anforderungen erhöhen den administrativen Aufwand und das Haftungsrisiko erheblich.
  • Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen: Die Regelungen könnten insbesondere große Netzbetreiber begünstigen und mittelständische Anbieter sowie kooperative Modelle benachteiligen.

Die Wohnungswirtschaftsverbände (GdW, HuG, BFW) warnen davor, dass die geplanten Maßnahmen die Investitionsbereitschaft schwächen könnten. Gerade dort, wo Eigentümer bereits aktiv sind oder eigene Ausbaupläne verfolgen, drohen Unsicherheiten und wirtschaftliche Risiken.

Dabei ist klar: Ohne die aktive Mitwirkung der Gebäudeeigentümer wird ein flächendeckender Glasfaserausbau nicht gelingen.

Fazit: Nachbesserungsbedarf dringend erforderlich

Der Gesetzentwurf enthält richtige Ansätze, etwa zur Beschleunigung von Verfahren und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. In seiner aktuellen Form überwiegen jedoch die Risiken.

Statt zusätzlicher Regulierung braucht es:

  • mehr Planungssicherheit,
  • echte Investitionsanreize,
  • und eine stärkere Einbindung der Eigentümer als Partner im Ausbauprozess.