Fast zwei Jahre nach dem Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs kommt Bewegung in den Markt: Medien berichten derzeit darüber, dass Vodafone begonnen hat, Kabel-TV-Anschlüsse von Haushalten ohne eigenen Vertrag schrittweise abzuschalten. Betroffen sein könnten Hunderttausende Wohnungen.
Dabei handelt es sich jedoch keineswegs um ein reines Vodafone-Thema. Die Ursache liegt vielmehr in einer grundlegenden Gesetzesänderung, die seit dem 1. Juli 2024 gilt.
Was war das Nebenkostenprivileg?
Über Jahrzehnte konnten Vermieter die Kosten für einen Kabel-TV-Sammelvertrag über die Betriebskosten auf alle Mieter umlegen – unabhängig davon, ob diese den Kabelanschluss tatsächlich nutzten. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wurde dieses sogenannte Nebenkostenprivileg abgeschafft. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabel-TV-Gebühren grundsätzlich nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden.
Wer weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchte, benötigt deshalb in den meisten Fällen einen eigenen Vertrag mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber.
Warum funktioniert der Fernsehempfang bei vielen trotzdem noch?
Nach dem Ende der Übergangsfrist wurden viele Anschlüsse zunächst technisch nicht abgeschaltet. In zahlreichen Mehrfamilienhäusern lag das Fernsehsignal weiterhin an der Antennendose an – obwohl kein Einzelvertrag bestand. Dies bedeutete jedoch keineswegs, dass die Nutzung kostenlos oder dauerhaft erlaubt war. Vielmehr handelte es sich vielfach um eine noch nicht vollzogene technische Sperrung. Nun beginnen Netzbetreiber damit, diese Anschlüsse systematisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu deaktivieren.
Nach eigenen Angaben informiert das Unternehmen betroffene Haushalte zunächst schriftlich. Erfolgt keine Reaktion und besteht kein gültiger TV-Vertrag, kann der Anschluss später technisch gesperrt werden. In vielen Gebäuden genügt hierfür ein Eingriff im Hausanschluss oder im Keller; ein Betreten der Wohnung ist häufig nicht erforderlich. Auch andere Netzbetreiber wie PYUR oder regionale Kabelgesellschaften können ihre Netze entsprechend kontrollieren. Das Vorgehen ist daher kein ausschließliches Vodafone-Thema.
Drohen Nachzahlungen?
Diese Frage beschäftigt derzeit viele Mieter und Eigentümer. Fest steht: Wer ohne Vertrag Kabel-TV nutzt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine kostenlose Versorgung. Rückwirkend können Netzbetreiber jedoch keine Entgelte verlangen, da kein Vertrag oder Nachweis über die Nutzung vorliegt.
Was sollten Mieter und Eigentümer jetzt tun?
Wer ein Schreiben seines Netzbetreibers erhält, sollte dieses deshalb keinesfalls ignorieren.
Mieter Und Eigentümer sollten zunächst prüfen:
- Wird Fernsehen tatsächlich über den Kabelanschluss empfangen?
- Besteht bereits ein eigener Vertrag?
- Läuft der Empfang möglicherweise über IPTV oder Satellit?
Wer weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchte, sollte sich rechtzeitig um einen passenden Vertrag kümmern. Wer ohnehin Streaming oder IPTV nutzt, kann auf einen Kabel-TV-Vertrag häufig verzichten.
Was bedeutet das für Vermieter?
Für Vermieter ist vor allem wichtig:
- Kabel-TV-Gebühren dürfen grundsätzlich nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
- Entsprechende Positionen sollten in aktuellen Betriebskostenabrechnungen nicht mehr erscheinen.
- Rückfragen von Mietern zu Schreiben der Netzbetreiber werden voraussichtlich zunehmen.
Vermieter sind jedoch grundsätzlich nicht Vertragspartner der neuen Einzelverträge zwischen Mieter und Kabelnetzbetreiber. Die Entscheidung über den TV-Empfang liegt heute weitgehend beim einzelnen Haushalt.