Wichtige Info zur BEG-Förderung (KfW & BAFA)

Wer noch von den bisherigen Förderkonditionen profitieren möchte, sollte jetzt handeln. Zum 21. Juli 2026 treten neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die Bundesregierung hat umfangreiche Anpassungen beschlossen, die sowohl die Förderung von Einzelmaßnahmen als auch die Heizungs- und Effizienzhausförderung betreffen. Und wir stellen fest, wie schnell sich aktuell Förderbedingungen ändern können.

Übergangsregelung: Anträge noch bis 20. Juli möglich

Für Eigentümer gibt es eine wichtige Übergangsfrist:

  • KfW-Anträge können bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr noch nach den bisherigen Förderbedingungen gestellt werden – allerdings nur, wenn bereits eine gültige (g)BzA-ID (Bestätigung zum Antrag) vorliegt.
  • BAFA-Anträge können ebenfalls noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Konditionen eingereicht werden, sofern die Technische Projektbeschreibung (TPB) bereits bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurde.

Zwischen 9. Juli und 20. Juli 2026 können keine neuen (g)BzA-ID oder TPB erstellt werden. Wer diese Unterlagen bislang noch nicht vorbereitet hat, kann daher die bisherigen Förderbedingungen in der Regel nicht mehr nutzen.

Das ändert sich bei der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen

Bei der Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen werden mehrere Anpassungen vorgenommen:

  • Einführung eines neuen WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle.
  • Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)-Bonus wird neu geregelt. Die zusätzlichen 5 Prozent Förderbonus werden künftig erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro gewährt.
  • Anpassung der förderfähigen Kosten für Mehrfamilienhäuser.

Änderungen bei der Heizungsförderung (KfW 458)

Auch bei der Heizungsförderung gibt es deutliche Veränderungen:

  • Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit werden von 30.000 Euro auf 28.000 Euro reduziert.
  • Ab Februar 2027 soll dieser Betrag schrittweise weiter abgesenkt werden.
  • Der bisherige Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag entfallen vollständig.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt künftig 16 Prozent und wird anschließend alle sechs Monate weiter reduziert.
  • Gleichzeitig wird die Einkommensförderung neu gestaffelt und insbesondere für Familien sowie Haushalte mit geringerem Einkommen ausgeweitet.

Auch bei der Förderung von Effizienzhäusern (KfW-Programme 261 und 263) gelten künftig neue Bedingungen:

  • Die Tilgungszuschüsse werden in allen Förderstufen um 10 Prozentpunkte reduziert.
  • Die bisherige EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) wird künftig zum Standard. Der bisherige EE-Bonus entfällt.
  • Der Bonus für serielles Sanieren wird erweitert.

Bereits bewilligte Förderungen bleiben bestehen

Für Eigentümer, deren Förderanträge bereits bewilligt wurden, gibt es Entwarnung: Bereits zugesagte Förderungen behalten ihre Gültigkeit und sind von den Änderungen nicht betroffen.

Diese Information liefert uns unser Kooperationspartner & Energieberater Björn Thiele von Energie & Haus 24. Sein Ziel ist es, unsere Mitglieder immer zeitnah und verständlich über Änderungen bei Förderprogrammen, Gesetzesänderungen und anderen Themen rund um energetische Sanierung zu informieren. Vielen lieben Dank, Björn.