Kündigung des Mietverhältnisses: Zugang ist nicht gleich Zugang

Wer ein Mietverhältnis kündigt, muss nicht nur einen Kündigungsgrund haben. Ebenso wichtig ist, dass die Kündigung dem Mieter auch wirksam zugeht. Denn erst mit dem Zugang entfaltet eine Kündigung ihre rechtliche Wirkung (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB). Grundsätzlich gilt dabei ein einfacher Maßstab: Eine Kündigung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich […]