Gartenhaus bzw. Geräteschuppen richtig versichert?

Ein Gartenhaus, hochwertige Gartengeräte, Möbel oder ein Mähroboter können zusammen einen beträchtlichen Wert haben. Umso wichtiger ist die Frage, welche Versicherung bei Sturm, Feuer, Starkregen oder Diebstahl eintritt. Entscheidend ist, ob ein Gebäude oder eine bewegliche Sache betroffen ist – und was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Wann die Wohngebäudeversicherung greift

Gartenhäuser und Geräteschuppen können als Nebengebäude über die Wohngebäudeversicherung mitversichert sein. Automatisch gilt das jedoch nicht. Maßgeblich sind Tarif und Versicherungsbedingungen. Auch Garagen, Carports, Gewächshäuser, fest eingebaute Schwimmbecken, Mauern oder Zäune können je nach Vertrag vom Versicherungsschutz erfasst sein.

Wer nach Vertragsabschluss ein neues Nebengebäude errichtet, sollte daher prüfen, ob der Versicherungsschutz angepasst werden muss.

Ist das Gartenhaus versichert, können beispielsweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel gedeckt sein. Schäden durch Überschwemmung infolge von Starkregen oder durch Rückstau setzen in der Regel einen entsprechend vereinbarten Elementarschutz voraus.

Gartengeräte und andere bewegliche Sachen

Für bewegliche Gegenstände kann die Hausratversicherung zuständig sein. Dazu können je nach Vertrag beispielsweise Rasenmäher, Mähroboter, Werkzeuge, Gartenmöbel, Fahrräder oder mobile Grills gehören.

Ob ein Schaden ersetzt wird, hängt jedoch vom Schadenhergang ab. Besonders wichtig ist das beim Diebstahl. Wird ein verschlossenes Gartenhaus aufgebrochen und werden Geräte entwendet, kann ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegen. Wird dagegen ein frei zugänglicher Mähroboter aus dem Garten mitgenommen, besteht nicht automatisch Versicherungsschutz. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen, ob und unter welchen Voraussetzungen auch einfacher Diebstahl abgesichert ist.

Bei hochwertigen Geräten oder Fahrrädern sollten zudem mögliche besondere Voraussetzungen oder Entschädigungsgrenzen beachtet werden.

Vorsorge bleibt wichtig

Versicherungsschutz ersetzt nicht die eigene Vorsorge. Gartenhäuser sollten stabil verschlossen und wertvolle Geräte möglichst nicht offen sichtbar gelagert werden. Fahrräder, Werkzeuge und Mähroboter sind nach Gebrauch besser geschützt untergebracht. Bei Sturm sollten lose Gegenstände rechtzeitig gesichert werden.

Mit neuen Nebengebäuden, einem Pool oder hochwertiger Gartentechnik kann sich der Versicherungsbedarf verändern. Auch nach größeren Anschaffungen oder baulichen Veränderungen sollten bestehende Verträge geprüft werden.

Eigentümer sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob Gebäude und Ausstattung noch ausreichend berücksichtigt sind. So lässt sich vermeiden, dass sich erst nach einem Schaden zeigt, dass ein Gartenhaus oder wertvolles Gerät nicht oder nur eingeschränkt versichert war.

Bei Fragen zum Versicherungsschutz von Gartenhaus, Geräteschuppen und weiteren Werten auf Ihrem Grundstück erreichen Sie das Beratungsteam der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter 040 37663-367 oder per E-Mail.