Beim Immobilienkauf zählt nicht nur der Kaufpreis – auch die Grunderwerbsteuer belastet Käufer erheblich. Je nach Bundesland werden zwischen 3,5 und 6,5% fällig (Niedersachsen liegt genau in der Mitte). Während in Bayern nur 3,5% Grunderwerbsteuer fällig werden, verlangen mehrere Bundesländer bereits 6,5%. Gerade bei hohen Kaufpreisen macht das schnell zehntausende Euro Unterschied aus. Mit klugen Maßnahmen lassen sich jedoch legal mehrere Tausend Euro sparen. Wir verraten wie!
Inventar separat ausweisen
Zur Grunderwerbsteuer zählt nur der Kaufpreis für Grundstück und Gebäude. Bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen, Gartenhäuser, Markisen oder Photovoltaikanlagen können separat im Kaufvertrag aufgeführt werden. Dadurch reduziert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage. Wichtig ist allerdings, dass die angesetzten Werte realistisch bleiben und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Kaufvertrag sauber strukturieren
Wer neu baut, kann besonders viel sparen: Werden Grundstückskauf und Bauvertrag zeitlich und rechtlich getrennt abgeschlossen, fällt die Grunderwerbsteuer häufig nur auf den Grundstückspreis an. Entscheidend ist, dass keine Verpflichtung besteht, mit einem bestimmten Bauträger zu bauen.
Auch die Vertragsgestaltung spielt eine wichtige Rolle. Werden Maklerkosten, Ablösezahlungen oder andere Nebenleistungen unklar in den Gesamtkaufpreis eingerechnet, kann darauf ebenfalls Grunderwerbsteuer anfallen. Eine transparente Aufteilung schützt vor unnötigen Steuerlasten und späteren Diskussionen mit dem Finanzamt.
Steuerbefreiungen nutzen und Steuerlasten mindern
Wer eine Immobilie vermietet, kann die Grunderwerbsteuer zwar nicht direkt sparen, aber steuerlich abschreiben. Sie zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und reduziert über Jahre hinweg die steuerpflichtigen Mieteinnahmen.
Bei Übertragungen zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern greift häufig eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Gerade bei größeren Vermögen lohnt sich eine frühzeitige steuerliche Beratung, um Schenkungs- und Erbschaftsteuer optimal mitzudenken.
Notar, Steuerberater und Immobilienexperten sollten möglichst vor Vertragsunterzeichnung eingebunden werden. Denn Finanzämter prüfen insbesondere hohe Inventarwerte, auffällige Preisgestaltungen oder enge Verbindungen zwischen Verkäufer und Bauträger sehr genau.