Bekanntlich wird am 10.12.2025 der Bundesfinanzhof über zwei Fälle zur reformierten Grundsteuer entscheiden. In beiden Fällen wird das Bundesmodell verhandelt. In Niedersachsen wurde mit dem Flächen-Lage-Modell hiervon abgewichen. Nach dem Grundsteuerranking 2025 der IW Consult GmbH, in Auftrag gegeben vom Eigentümerverband Haus & Grund, belegt Niedersachsen Platz 7 im Vergleich zu anderen Bundesländern. In der Untersuchung wurden die Grundsteuerbeträge aus acht Großstädten in Niedersachsen zwischen den Jahren 2024 und 2025 verglichen.
Danach müssen nach dem Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 die Eigentümer in Niedersachsen 34,00€ weniger zahlen. Im Einzelnen sank die Grundsteuer in Oldenburg von 377,00€ auf 347,00€, in Salzgitter von 458,00€ auf 348,00€, in Osnabrück von 390,00€ auf 351,00€, in Wolfsburg von 462,00€ auf 378,00€, in Göttingen von 508,00€ auf 473,00€, in Hildesheim von 551,00€ auf 530,00€ und selbst in Hannover von 593,00€ auf 580,00€. Lediglich in Braunschweig stieg der Wert von 423,00€ auf 483,00€.
Die Grundsteuer besteuert das Eigentum und die Bebauung auf Grundstücken. Sie unterteilt sich in Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (alle sonstigen Immobilien) und gehört zu den Grundbesitzabgaben (andere Grundbesitzabgaben wären z. B. Müllgebühren oder Straßenreinigungskosten). Die Grundsteuer wird von der Stadt Wolfsburg mit Bescheid festgesetzt und wird in der Regel in vier Teilbeträgen (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) fällig. Auf Wunsch können Sie bis zum 30. September beantragen, die Steuer in einem Zug zum 1. Juli eines Jahres zu bezahlen. Grundsteuerberechnung wirkt kompliziert, dabei ist es ganz einfach: Man nehme den Grundsteuermessbetrag und multipliziere ihn mit dem Hebesatz der Gemeinde. So erhält man den zu zahlenden Jahresgrundsteuerbetrag.
Hier geht es zur Studie: grundsteuerranking-20250.pdf
Um einen bundesweiten Vergleich zu ermöglichen wurde ein Standard-Musterhaus definiert, was auf einem 508m² großen Grundstück steht und über 126m² Wohnfläche verfügt. Als Baujahr wurde das Jahr 1990 genommen, exakt nach der Wiedervereinigung. Die durchschnittlichen Bodenrichtwerte wurden im August 2025 abgerufen.
Bei diesem Beispiel sinkt in Wolfsburg die jährliche Belastung der Grundsteuer für die Bewohner des Musterhauses um 84,00€ auf ca. 378,00€ im Jahr. Das ist natürlich nur ein pauschales Beispiel und trifft nicht auf jede Immobilie zu, denn es gibt viele Faktoren wie Baujahr, Lage, Erweiterung etc. „Es beweist jedoch, dass es Wolfsburg gelungen ist, die Grundsteuer einkommensneutral umzusetzen und das ist nicht selbstverständlich. Braunschweig ist hier ein Negativbeispiel – Wolfsburg hat sein Wort gehalten und daher können wir als Eigentümerverband die Verwaltung und Politik zu diesem Ergebnis beglückwünschen“, so HWG-Geschäftsführer Adam Ciemniak.
Wolfsburg verbessert sich somit im Vergleich der 100 größten Städte Deutschlands von Platz 45 auf Platz 19! Braunschweig verschlechtert sich von Platz 23 auf Platz 44, hat also die Grundsteuerreform genutzt, um die Steuern zu erhöhen.
Letztes Jahr plante die Wolfsburger Stadtverwaltung eine Anhebung ab 01.01.25 auf 595. Aufgrund unseres Protests und Neuberechnung, ist es auf Initiative der parteilosen PUG gelungen, den Grundsteuer-Hebesatz auf 586 und somit einkommensneutral zu halten. Das erklärt auch die deutliche Platzverbesserung in der Studie. Es ist für Verwaltung und Politik jedoch sehr leicht die Steuer zu erhöhen, da dies eine kommunale Abgabe ist, nicht viel Arbeit macht und keinen Schwankungen unterlegen ist. Am Ende zahlen die Grundsteuererhöhung alle Bewohnerinnen und Bewohner Wolfsburgs, Mieter und Vermieter.
Es gibt nach unseren Informationen bereits Pläne und Ideen, die Grundsteuer in Wolfsburg wieder zu erhöhen, dies möchte man jedoch nicht vor der kommenden Kommunalwahl in Gang stoßen. Die Intention ist sinnig und klar: die angespannte Finanzlage der Stadt Wolfsburg. Zumindest wurde bei den letzten Anpassungen daraus kein Hehl gemacht.
Dabei sind Mieter und Eigentümer schon jetzt an ihrer Belastungsgrenze, was die Nebenkosten betrifft. Teilweise übersteigen die wohnrelevanten Nebenkosten bereits die Miete. „In dieser Situation dürfen die Gemeinden ein grundlegendes Bedürfnis wie das Wohnen nicht noch weiter verteuern,“ zeigt sich Geschäftsführer Adam Ciemniak von HWG besorgt, versucht sich aber auch in die Lage der Stadt hineinzuversetzen: „Die Kommunen bekommen vom Bund und vom Land ständig neue Aufgaben aufs Auge gedrückt.“ Sie würden zum Beispiel bei den Mehrkosten rund um Ganztagsgrundschulen, dem Thema Datenschutz oder der Unterbringung von Geflüchteten finanziell im Stich gelassen.
Es wäre aus Sicht von HWG dauerhaft besser die städtischen Ausgaben zu senken und andere Einkommensquellen zu generieren, ohne pauschal alle Bürgerinnen und Bürger zu belasten. Andere Ideen: Grundsteuer A anpassen, die Bodenrichtwerte bei Gewerbeflächen überprüfen, mehr auf Digitalisierung und KI setzen, Zuschüsse für Fraktionen kürzen, Verkauf von Erbpachtgrundstücken fördern (Schritte sind eingeleitet), Porschestraße verdichten, Anpassen von Öffnungszeiten von städtischen Einrichtungen, Freigabe für den Ausbau von ungenutzten Dachböden als Wohnraum, unnötige Ausgaben für strittige Werbekampagnen sparen.
Halten wir fest: In Wolfsburg wird die Einkommensneutralität erreicht. Dies schließt jedoch nicht aus, dass im Einzelfall deutlich höhere Beträge für Gewerbesteuern zu zahlen sind. Ob Wolfsburg zukünftig mit diesen Geldern auskommen wird, ist unwahrscheinlich.