Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
Wolfsburg und Umgebung e.V.

Unsere Leistungen sind so vielfältig wie unsere Mitglieder:

Adressermittlung

Ihr Mieter ist verschwunden und hat Ihnen nur Probleme hinterlassen? Leider kommt das vor. Auch hier können wir Ihnen unkompliziert helfen und ermöglichen Ihnen durch Recherchen ein schnelles Ergebnis und bei Bedarf das Zustellen von Forderungen.
• Ermittlungsservice der Adresse
• Anfragen beim Einwohnermeldeamt
• Verschicken von Mahnungen durch ein Inkasso-Unternehmen
• Zustellung von Forderungen durch Gerichtsvollzieher

Ausbildung / Praktikum

Wir sind ein von der IHK zertifizierter Ausbildungsbetrieb und legen großen Wert auf die Qualifizierung der nächsten Generation. Die Ausbildung junger Menschen ist für uns eine bewusste Investition in die Zukunft – fachlich wie menschlich.

Wir bilden Kaufleute für Büromanagement aus und vermitteln dabei praxisnahe Kenntnisse, verantwortungsvolles Arbeiten sowie einen umfassenden Einblick in die Abläufe unseres Vereins und der Immobilienwirtschaft.

Darüber hinaus sind wir ein beliebter Praktikumsbetrieb und bieten jährlich mehreren jungen Menschen die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und in den Arbeitsalltag hineinzuschnuppern. Praktikantinnen und Praktikanten werden aktiv eingebunden und individuell betreut.

Mit Ausbildung und Praktikum leisten wir einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Orientierung und Nachwuchsförderung in der Region.

Ausflüge

Einmal im Jahr bieten wir unseren Mitgliedern spannende Ausflüge rund um das Thema Wohnen. Dabei stehen Praxiswissen, Inspiration und gemeinschaftlicher Austausch im Vordergrund.

Unsere Ausflüge führen beispielsweise ins Farblabor, Gefängnis, Atommüll-Zwischenlager, auf Landesgartenschauen oder zu befreundeten Schwestervereinen in Hildesheim, Wernigerode und weiteren Orten. So verbinden wir Lernen, Netzwerken und geselliges Miteinander. Die Fahrtkosten und Verpflegung werden von den Teilnehmern übernommen, alle weiteren Programmpunkte sind für Mitglieder kostenfrei.

Unsere Ausflüge sind eine lockere Gelegenheit, Gleichgesinnte kennenzulernen, neue Ideen zu sammeln und die Verbandsarbeit aus nächster Nähe zu erleben.

Bauliche Beratung

Wer eine Immobilie neu bauen oder umgestalten will, steht in der Regel vor einer Fülle von Fragen. Gleiches gilt bei Mängeln, die ein Mieter geltend machen möchte. Für alles gibt es Experten, die eine Antwort wissen – wir kennen sie: Unsere Bauberatung spart nicht nur viel Zeit und möglichen Ärger, sondern vor allem Geld. Denn auf diesem schwierigen Feld ist der Rat eines Profis, der auf Ihrer Seite ist, fast unbezahlbar.

Bauen, anbauen, umbauen, sanieren, renovieren, planen, barriere- und altersgerecht umgestalten… Profitieren Sie vom unparteiischen Sachverstand unserer renommierten Bauexperten und Ihrer langjährigen Berufserfahrung:

  • Carsten Busch (Sachverständiger für bauliche Außenanlagen, Standfestigkeit von Bäumen)
  • Carsten Drewitz (öffentlich bestellter Sachverständiger Maler- und Lackiererhandwerk
  • Klaus Krumm (TÜV-Zertifizierter Sachverständiger für Bauwerkabdichtung & Schimmel)
  • Michael Szot (M. Sc. Architektur)
  • Björn Thiele (B. Sc. Umweltingenieurwissenschaften)


Eine Erstberatung erfolgt nach Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle kostenlos.

Besonderheiten, wie das Prüfen der Bauunterlagen, schriftliche Ergänzungen, Ausarbeitung von Veränderungen, Kostenkontrolle, Kontaktaufnahme zu Ihren Firmen sind Sonderleistungen und können selbstverständlich außerhalb der Vereinsleistung angeboten und erbracht werden.

Betriebskosten

Als Vermieter sind Sie verpflichtet Ihren Mietern einmal im Jahr eine Betriebsabrechnung auszuhändigen. Bloß was alles fällt unter dem weit gefächerten Begriff und worin unterscheiden Sie sich zu Nebenkosten? Sehr gern helfen wir Ihnen gern bei diesem Thema und auf Wunsch erstellen wir Ihre Abrechnungen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Betriebskosten und Nebenkosten fast immer gleichgesetzt. Rein rechtlich haben aber beide Begriffe eine andere Bedeutung. Betriebskosten bezeichnen all die Kostenpositionen eines Mietobjekts, die von dem Vermieter auf den Mieter in der jährlichen Betriebskostenabrechnung umgelegt werden dürfen. Nicht alle Nebenkosten können seitens der Vermieter umgewälzt, z. B. nicht die Verwalterkosten. Damit sind alle Betriebskosten gleichzeitig Nebenkosten aber nicht alle Nebenkosten sind Betriebskosten.

Eine Nebenkostenabrechnung dient in erster Linie einem Immobilieneigentümer um seine Kosten im Blick zu haben. Eine Betriebskostenabrechnung braucht der Vermieter für seine Mieter um sich die entstandenen variablen Kosten (z. B. Müllgebühr) zurückzuholen.

Was für Unterlagen werden für eine Betriebs-/Nebenkostenabrechnung benötigt? Diese Frage stellen sich viele unserer Mitglieder. Folgende Dokumente sollten Sie mitbringen (falls vorhanden):

  • aktuellen Mietvertrag/aktuellen Mietverträge
  • Ihren Grundsteuerbescheid (optional auch aus Vorjahr), darin sind z. B. Müllgebühren und Kosten für Straßenreinigung vermerkt
  • Verwalterabrechnung sofern vorhanden (nur für WEG)
  • Versicherungsnachweise (Gebäude, Haftpflicht, Glas…)
  • Verbrauchsrechnungen (Öl, Gas…)
  • Rechnungen über Wartungsarbeiten (Heizung, Fahrstuhl…)
  • Nachweis zu Kosten für Gartenpflege, Winterdienst, Hausreinigung, Schornsteinfeger…
  • Externe Heizungs- und Stromabrechnungen (Techem, Vulcano, LSW…)
  • Angaben über eventuelle Leerstandszeiten

Dokumente & Downloads

Für unsere Mitglieder stellen wir eine Vielzahl nützlicher Formulare kostenfrei zum Download bereit. Dazu gehören beispielsweise:

• Wohnungsgeberbestätigung
• Antrag auf Tierhaltung
• Tipps zum richtigen Lüftungsverhalten
• Hausordnung
• Wartungsprotokolle

Darüber hinaus erstellen wir auf Wunsch individuelle, kostenpflichtige Formulare, etwa:

• Individualvereinbarungen zur Gartenpflege oder Küchennutzung
• Hinweise zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
• Anpassung der Betriebskostenpauschale oder Vorauszahlung
• Kautionsabrechnungen

Neben digitalen Formularen bieten wir auch Druckerzeugnisse an, darunter:

• Informationstexte und Ratgeber
• Waschkalender
• Mieterinformationen
• Broschüren

So unterstützen wir unsere Mitglieder praxisnah bei Verwaltung, Recht und Alltag rund um ihre Immobilie.

Hier geht’s direkt zu unserer Dokumente & Downloads Seite.

Energieberatung

Ein zertifizierender Energieberatender kann in vielen Fällen eine sinnvolle Investition sein. Denn wer Energie spart, senkt nicht nur seine Kosten, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Hier sind ein paar konkrete Beispiele:

• Beim Kauf eines neuen Hauses ist man verpflichtet innerhalb von zwei Jahren eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
• Beim Bau eines neuen Hauses: Wer Fördergelder nutzen möchte und sein Haus energieeffizienter zu planen, der sollte sich einen zertifizierten Energieberatenden suchen. Dieser kann von Beginn an, energetische Planungsfehler erkennen und somit unnötige Heizkosten einsparen.
• Bei der Sanierung eines älteren Hauses: Auch bei älteren Gebäuden gibt es oft Einsparpotenzial durch eine bessere Dämmung, eine effizientere Heizungsanlage oder den Austausch von Fenstern und Türen.

Generell lohnt es sich, schon frühzeitig über eine Energieberatung nachzudenken, um langfristig Kosten zu sparen. Zudem können mit einem zertifizierten Energieberatender Fördergelder beantragt werden. Mit Björn Thiele von „Energie & Haus 24“ haben wir einen kompetenten Energieberater an unserer Seite, der Ihnen eine kostenlose Erstberatung anbietet und Ihnen die ersten Schritte durchgeht.

Fachvorträge

Seit 2022 bieten wir kostenlose Fachvorträge an. Angefangen haben wir aufgrund der Grundsteuer-Reform: um möglichst vielen Menschen aufzuklären haben wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Volksbank BRAWO, das Finanzamt eingeladen und für 100 Menschen einen Info-Abend veranstaltet. Aufgrund der großen Resonanz wurde diese Veranstaltung wiederholt. Mittlerweile bieten wir mit den unterschiedlichsten Partnern spannende Vorträge mit renommierten Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland an.

Die Themen beziehen sich stets auf Immobilien. Hier eine kleine Auswahl: Erben – Vererben – Stiften, Schimmelbildung in der kalten Jahreszeit, Entstehung und Anwendung des Mietspiegels, Biodiversität & Artenvielfalt im eigenen Garten, Einbruchsschutz Woran erkenne ich einen guten Makler?, Gefahr durch Radon, Barrierefreiheit, Mietkautionskonten, Vorsicht vor Teilverkauf, Auswirkungen des Klimawandels auf die eigene Immobilie und viele mehr!

Möchten Sie an einem Vortrag teilnehmen? Informieren Sie sich über unsere Medien (Homepage, Presse, Newsletter, Social Media etc.) über unsere nächsten Vortrags-Termine und melden sich verbindlich an. Auch können Sie eine Begleitperson mitbringen. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich, damit wir planen können. Die Plätze sind begrenzt, sofern Sie nicht kommen können, bitten wir daher um eine rechtzeitige Absage, damit andere Mitglieder hiervon partizipieren können.

 

Finanzierung

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele ein wichtiges Lebensziel. In Zeiten von schwankenden Zinsen, Angst vor steigender Inflation und einer generellen Skepsis, was die Stabilität der Finanzmärkte betrifft gelten Immobilien als stabile Wertanlage.

Mit einer Bau- bzw. Immobilienfinanzierung beschafft man sich Geld, um ein Gebäude zu kaufen, neu zu errichten oder zu renovieren/sanieren. In der Regel erfolgt dies durch die Aufnahme eines Darlehens über einen meist hohen Geldbetrag, eine bestimmte Zinsbindung und einen langen Zeitraum. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten der Finanzierung. Viele Faktoren ermitteln die persönlichen Möglichkeiten einer Bau- oder Immobilienfinanzierung, z. B. die Bonität des Antragsstellers oder das Eigenkapital, was eingebracht wird.

Unser Experte Thomas Grün arbeitet seit 1988 im Finanzierungsgewerbe und berät Sie gern bei Ihren Fragen rund um die Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie, aber auch zu Themen wie Anschluß- oder Zwischenfinanzierungen, Umschuldung und Erbschaft/Schenkung. Die Beratung ist instituts- und bankenunabhängig und für unsere Mitglieder kostenfrei.

Fördergeld-Beratung

Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Optimierung des Wärmeschutzes und bei der Investition in erneuerbare Energien. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Energieagentur Wolfsburg, erhalten Sie umfassende Informationen zu allen förderfähigen Maßnahmen für Ihr Bau- oder Modernisierungsprojekt.

Unser Partner bietet für Sie kostenfreie Leistungen und Beratungen zu Fördermöglichkeiten, energetischer Planung und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen an. Wir schauen auf alle Fördertöpfe, von der nBank, über die kfw bis zu kommunalen Unterstützungen. So können unsere Mitglieder fundierte Entscheidungen treffen und von staatlichen Förderungen optimal profitieren.

 

Gartenberatung

Unser Bauberater Carsten Busch steht Mitgliedern bei allen Fragen rund um den Garten zur Seite. Egal ob naturnah gestaltete Bereiche, geschotterte Flächen, Brunnenanlagen oder die Auswahl des richtigen Rasens – er berät fachkundig, praxisnah und individuell.

Ziel der Beratung ist es, ideale Lösungen für jeden Garten zu finden, die sowohl ästhetisch ansprechend als auch funktional sind. Dabei fließen Erfahrung, Know-how und kreative Ideen ein, um das Beste aus jedem Außenbereich herauszuholen.

 

Gutachten

Unsere Experten erstellen für Mitglieder ermäßigte Gutachten, die Ihnen verlässliche und rechtssichere Informationen zu Ihren Immobilien liefern. Je nach Bedarf sind folgende Gutachten möglich:

  • Verkehrswertgutachten (§194 BauGB): Ermittelt den aktuellen Marktwert einer Immobilie auf Basis gesetzlicher Vorgaben – ideal für Kauf, Verkauf oder Finanzierung.
  • Restnutzungsdauergutachten: Bestimmt die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gebäuden oder Bauteilen, z. B. für Modernisierung oder Planung von Investitionen.
  • Schadensgutachten: Bewertet Schäden an Gebäuden und deren Kosten, z. B. nach Wasserschäden, Sturmschäden oder Mängeln.
  • Kaufpreisaufteilung: Zerlegt den Kaufpreis einer Immobilie in Grundstücks- und Gebäudewert, etwa für steuerliche Zwecke.
  • Nachweis über gemeinen oder niedrigen Wert: Bestätigt den tatsächlichen Wert einer Immobilie für z. B. Erb- oder Schenkungsfälle.
  • Einfaches Wertgutachten: Bietet eine übersichtliche, praxisnahe Bewertung ohne den Aufwand eines vollständigen Verkehrswertgutachtens.


Fragen Sie uns bei Bedarf nach der Preistabelle.

 

Handwerker & Hausmeister

An, in und um Ihre Immobilie gibt es ein Problem? Mit unseren zertifizierten Sachverständigen aus dem Handwerk können Sie einen Ersttermin (auch bei Ihnen vor Ort in Wolfsburg und unmittelbarer Umgebung) vereinbaren, die folgende Themenfelder umfassen:

• Baumprüfer (Busch)
• Bauwerksabdichtung Innen und Aussen (Krumm)
• Brunnenbauer (Busch)
• Entrümpelung und Entsorgung (Movaris)
• Fassaden (Drewitz)
• Fotografen (Dalhoff, Przibilla)
• Garten- und Landschaftsbau (Busch)
• Gebäudereiniger (Rosenthal)
• Hausmeister- und Montageservice (Rosenthal)
• Maler (Drewitz)
• Pflasterarbeiten (Busch)
• Putz-Stuck-Akustik-Trockenbau-Schallschutz (Drewitz)
• Schilder und Lichtreklame (cm)
• Schimmelbekämpfung (Krumm)
• Solaranlagen Photovoltaik (BRAWO Green Energy)
• Telekommunikation und Datentechnik (Wobcom)
• Umzüge Speditionen (Movaris)
• Vermessung Wohnfläche (Szot)
• Winterdienst (Rosenthal)

Unser Leistungsportfolio wird stets erweitert um Ihnen ein breites Know-How bieten zu können. Wir freuen uns über hiesige Betriebe, die unsere Mitglieder unterstützen möchten.

Immobilienbewertung

Der aktuelle Verkehrswert von Immobilien und Grundstücken ist eines der wichtigsten Entscheidungskriterien beim geplanten Kauf oder Verkauf. Ziel der durch eine Immobilienbewertung vorgenommenen Wertermittlung ist zumeist die Errechnung eines realistischen Kaufpreises (Verkehrswert). Durch ein professionelles Wertgutachten erhalten Sie den aktuellen Wert und somit eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage.

Für die Durchführung einer Immobilienbewertung gibt es verschiedene Gründe:

  • die Wertermittlung für einen geplanten Kauf/Verkauf oder einer Zwangsversteigerung
  • die Wertermittlung für die Auseinandersetzung der Anteile im Erbfall oder des Zugewinns bei einem Scheidungsverfahren
  • die Wertermittlung für eine Beleihung der Immobilie (Hypothek etc.)
  • die Wertermittlung zur Bestimmung des Versicherungswerts
  • die Wertermittlung für die Bilanzierung (bei Anlageobjekten)
  • die Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung



Unsere qualifizierter Immobilienbewerter beziehen alle relevanten Kriterien (wie z. B. Lage, Ausstattung etc.) in die Berechnung mit ein und erstellen ein unabhängiges Gutachten, dass gegen Mehraufwand auch gerichtsfest ist.

 

Indexrechner

Mit unserem Indexrechner stellen wir Ihnen ein praktisches Online-Werkzeug zur Verfügung, mit dem Sie Mieterhöhungen bei Indexmietverträgen schnell und nachvollziehbar berechnen können.

Grundlage der Berechnung ist der Verbraucherpreisindex (VPI) mit dem Basisjahr 2020 = 100, wie er vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Anhand des ursprünglichen Indexstandes und des aktuellen Indexwertes ermittelt der Rechner die zulässige prozentuale Mieterhöhung. Ihre Vorteile:

  • einfache und transparente Berechnung
  • rechtssichere Orientierung bei Indexmietverträgen
  • keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich
  • jederzeit online nutzbar

 

Der Indexrechner unterstützt Vermieter dabei, Mieterhöhungen korrekt und verständlich vorzubereiten. Bei weitergehenden Fragen oder einer rechtlichen Prüfung stehen wir unseren Mitgliedern selbstverständlich beratend zur Seite.

Hier können Sie Mietänderungen anhand des Verbraucherpreisindex nach § 557b BGB berechnen. Hierzu wählen Sie bitte den das Jahr und den Monat der derzeitigen Miete bzw. der letzten Mieterhöhung sowie das Jahr und den Monat des Berechnungstermins aus und geben Sie die derzeitige Miete an. Es wird der Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2020 = 100 angewendet.

Beachten Sie, dass eine Mietanpassung gesetzlich frühestens 12 Monate nach Mietbeginn oder der letzten Mietanpassung möglich ist. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Jahreshauptversammlung (Jubiläen)

 

Die Jahreshauptversammlung ist ein zentraler Bestandteil unseres Vereinslebens und bietet unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und den Verein mitzugestalten.

Hier informieren Vorstand und Geschäftsführung transparent über interne Vorgänge, Entwicklungen sowie alle relevanten Zahlen und Fakten des vergangenen Jahres. Gleichzeitig haben die Mitglieder Gelegenheit, Fragen zu stellen, Anregungen einzubringen und an wichtigen Entscheidungen mitzuwirken.

Ein weiterer fester Bestandteil der Jahreshauptversammlung ist die Ehrung unserer Jubilare, mit der wir langjährige Mitgliedschaft und Engagement wertschätzen.

Im Anschluss laden wir zu einem lockeren Austausch bei Brötchen und Getränken ein. In angenehmer Atmosphäre können Mitglieder, Mitarbeitende und Vorstandsmitglieder miteinander ins Gespräch kommen, Kontakte knüpfen und Erfahrungen austauschen.

 

Kooperationen

Wir sind stolz, Ihnen unsere starken Kooperationspartner vorzustellen, die Ihnen auch einen exklusiven Mehrwert bieten. Im Bereich „Kooperationspartner“ auf unserer Homepage finden Sie zahlreiche spannende Einrichtungen und Unternehmen, bei denen Sie richtig sparen können und diverse Vorteile erhalten.

Versicherungen zum unschlagbaren Preis? Vergünstigter Besuch bei spannenden Freizeiteinrichtungen und Museen? Gewinnspiele im Newsletter? Ermäßigte Eintrittspreise für Konzerte? 10% Rabatt auf alles im Baumarkt? Besuch auf der Gartenschau? Ruckzuck ist der Mitgliedsbeitrag, den Sie übrigens von der Steuer absetzen können, durch die tollen Vorteile ausgeglichen. 

Gern können Sie uns weitere Vorteilspartner vorschlagen. Wir freuen uns sehr, wenn wir unseren Mitgliedern einen breiten Pool an relevanten Partnern anbieten können. Für jede erfolgreiche Vermittlung erhalten Sie eine Prämie.

Kündigungen

Mieter können einen Mietvertrag jederzeit kündigen, Vermieter nur in bestimmten Fällen. Diese Kündigungsfristen sind für Mietwohnungen und vermietetes Eigentum einzuhalten. Bei Gewerbemietverträgen gibt es auch Ausnahmen. Unsere Anwälte schreiben für Sie eine rechtssicherere Kündigung.

Allgemeine Kündigungsfristen

Zumeist schließen Mieter und Vermieter einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit. Das Vertragsverhältnis endet dann durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung einer der Parteien. Für Mieter gilt eine allgemeine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter schriftlich zugegangen sein, sonst zählt dieser Monat bei der Kündigungsfrist nicht.

Im Mietvertrag können zwar auch kürzere Fristen vereinbart werden, längere Kündigungsfristen sind jedoch unwirksam. Auch kann bei einem unbefristeten Mietverhältnis das Kündigungsrecht zeitlich befristet ausgeschlossen werden. Diese Ausschlussfrist beträgt maximal vier Jahre.

Im Mietrecht gibt es gestaffelte Kündigungsfristen, die sich nach der Länge des Mietverhältnisses richten. Wenn im Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart ist, muss sich der Vermieter daran halten.

  • Mietdauer bis 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
  • Mietdauer bis 8 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist
  • Mietdauer länger als 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist
  • Mietdauer länger als 10 Jahre: 12 Monate Kündigungsfrist*


*gilt nur für Mietverträge, die vor dem 01.09.2001 begonnen haben und in denen die zwölfmonatige Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Haben Mieter und Vermieter einen Zeitmietvertrag abgeschlossen, darf keine der Mietparteien während der vertraglichen Laufzeit kündigen. Ein befristeter Mietvertrag ist nur in wenigen Fällen gültig, zum Beispiel wenn der Vermieter bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen Eigenbedarf für sich oder einen nahen Angehörigen anmeldet oder die Wohnung zum Beispiel für einen Hausmeister benötigt.

Die 3 häufigsten Kündigungsgründe:

Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf

Ein Vermieter braucht für die Kündigung des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse. Der zweithäufigste Grund ist Eigenbedarf. Der Vermieter benötigt die Immobilie für sich, Familie oder Angehörige. Aber auch Angestellte wie Pflegepersonal wäre zulässig.

Man braucht nachvollziehbare Gründe für die Eigenbedarfskündigung. Diese müssen im Kündigungsschreiben detailliert darlegt werden. Dazu gehören die bisherigen Wohnverhältnisse und die Vorteile der gekündigten Wohnung. Eine Kündigung kann z. B. scheitern, wenn eine andere freie Wohnung zur Verfügung steht, die Wohnung nicht den eigentlichen Bedarf erfüllt (Größe, Stockwerk…), bei Härtefällen seitens des Vermieters oder auch wenn der Eigenbedarf gleich nach Vertragsabschluss gemeldet wird.

Wer den Eigenbedarf nur vortäuscht, etwa um die Wohnung teurer zu vermieten, kann sich strafbar und schadensersatzpflichtig machen. Der Mieter muss allerdings später beweisen, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war.

Fristlose Kündigung

Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter mit den Mietzahlungen in Verzug gerät. Entweder muss der Mieter für zwei aufeinander folgende Monate einen Teilbetrag von mehr als einer Monatsmiete nicht gezahlt haben, oder der Verzug erstreckt sich über mehrere Monate und erreicht die Höhe von mindestens zwei Monatsmieten.

Begleicht der Mieter die Mietrückstände bis zwei Monate nach Erhebung der Räumungsklage, ist die fristlose Wohnungskündigung jedoch ungültig. Hat der Vermieter zur gleichen Zeit fristgerecht gekündigt, kann diese Kündigung wirksam bleiben.

Andere Gründe für eine fristlose Kündigung wären z. B. eine nicht vertraglich vereinbarte Nutzung des Mietgegenstands (z. B. Gewerbe), Verwahrlosung des Objekts, wenn vom Mieter Gefahr ausgeht, wiederholte Verstöße gegen den Mietvertrag und Hausordnung, unerlaubte sittenwidrige Untervermietung… Diese Fälle sind meist Ausnahmen und erfordern meist viel Energie, Zeit, Geld und Nerven. Eine rechtliche Beratung ist in diesen Fällen unverzichtbar.

Unbegründete Kündigung

Der Vermieter wohnt mit dem Mieter unter einem Dach, zum Beispiel in einer Einliegerwohnung eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Er kann dann kündigen, ohne einen gesetzlichen Kündigungsgrund zu haben. Im Kündigungsschreiben muss er sich allerdings auf sein Sonderrecht berufen. Die Kündigungsfrist verlängert sich in solchen Fällen um drei Monate auf sechs Monate. Verkauft der Vermieter die Immobilie, übernimmt der neue Eigentümer den Mietvertrag.

Lobbyarbeit

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder aktiv und kontinuierlich gegenüber Kommunalpolitik, Landes- und Bundespolitik. Dazu stehen wir in regelmäßigem und engem Austausch mit Kommunalpolitikern sowie Landtags- und Bundestagsabgeordneten aus Wolfsburg, Gifhorn und Helmstedt. Auch arbeiten wir mit übergeordneten Verbänden und Vereinen.

Ziel unserer Arbeit ist es, die Anliegen von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern frühzeitig in politische Entscheidungsprozesse einzubringen und auf allen Ebenen Gehör zu verschaffen – in Räten, Ausschüssen, Arbeitsgruppen und weiteren Gremien.

 

Unsere politische Arbeit zeigt konkrete Erfolge, unter anderem:

  • die Senkung des Grundsteuerhebesatzes in Wolfsburg
  • die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels
  • Umgang mit städtischem Grenzbewuchs

Durch diese kontinuierliche Interessenvertretung tragen wir dazu bei, praxisnahe, faire und verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Mitglieder zu schaffen und Eigentum nachhaltig zu sichern.

Mietverträge

Wir erstellen für Sie Ihren Mietvertrag, passen Ihn inhaltlich und preislich an oder untersützen Sie bei einer geplanten Beendigung.

Bei der Vermietung einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder von Gewerberaum geht es um die Überlassung Ihres Eigentums von hohem Wert. Entsprechend wichtig ist es also, bei der Auswahl des Mieters und bei der Wahl des richtigen Mietvertrags keinerlei Risiko einzugehen. Wer also meint, hier etwas sparen zu können, indem er auf billige oder gar kostenlose (Online-)Mietvertrage mit teilweise zweifelhafter Herkunft zurückgreift, kann am Ende das teure Nachsehen haben.

Mit einem Mietvertrag von uns gehen Sie stets auf Nummer sicher

  • Hochwertige Mietvertrags-Formulare. Erstellt von unseren erfahrenen Mietrechts-Experten und Anwälten, geeignet für preisfreien und preisgebundenen Wohnraum.
  • Konsequent rechtssicher im Ihrem Sinne. Nutzen Sie alle Spielräume, die das deutsche Mietrecht bei Neuvermietungen noch zulässt.
  • Bestmögliche Rechtssicherheit für Sie. Laufende Anpassung und Aktualisierung an die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung.
  • Für jedes Objekt den passenden Vertrag. Gewerberäume, Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Untermietverträge, Studenten-WGs, Ferienwohnungen, Garagen, Stellplätze…
  • Überzeugen Sie sich Sie von unserer Qualität. Wandeln Sie den Vertragsentwurf zum kleinen Preis ganz einfach in ein rechtswirksames Dokument um.
  • Bundesweit gültig. Wir erstellen Verträge mit Gültigkeit in allen Bundesländern. Auf Nachfrage auch für Vermietungen im Ausland.
  • An alles gedacht. Alle Vertragsunterlagen als Doppelexemplar inkl. Übergabe- sowie Abnahmeprotokoll, Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweis.
  • Individuell und sicher vermieten. Ob Garten, Haftpflichtversicherung, Tierhaltung, Küche/Möbel, Sonderausstattung… wir erstellen für Sie spezielle Individualvereinbarungen und Leihverträge zur bestmöglichen Absicherung.
  • Preisgünstig und zeitnah mit Rund-Um-Service. Mitglieder erhalten kompetente Beratung oder überlassen die Erstellung des Mietvertrags unseren Experten.

 

Mietanpassungen

In einem bestehenden Mietverhältnis kann der Vermieter die Mietanpassung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen der Vorschriften (§§ 558 ff. BGB) verlangen. Voraussetzung ist, dass:

  1. die Miete seit einem Jahr unverändert ist
  2. die derzeitige Miete unter den ortsüblichen Entgelten für vergleichbaren Wohnraum in vergleichbarer Lage liegt. Es gibt drei Möglichkeiten zur Ermittlung des ortsüblichen Mietwertes: ein gültiger Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei Vergleichsmieten, die genau zu benennen sind.
  3. Die gesetzlich vorgeschriebene Kappungsgrenze nicht überschritten wird, d. h. die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15% (in Wolfsburg, jede politische Gemeinde hat andere Kappungsgrenzen) erhöht wird.

 

Kappungsgrenze 15%: Wolfsburg, Göttingen, Braunschweig, Hannover

Kappungsgrenze 20%: Helmstedt, Gifhorn, Wolfenbüttel, Celle, Salzgitter

Ist Ihre Mieterhöhung begründet und nachweisbar, benötigen sie als Vermieter die ausdrückliche Zustimmung des Mieters (am besten schriftlich). Die Miete erhöht sich nicht automatisch. Ein Schweigen ist auch nicht als Zustimmung zu werten. Zahlt er jedoch fünf Monate vorbehaltslos die höhere Miete, wird dies als Anerkennung der Mieterhöhung gewertet.

Folgende Mietanpassungen können wir für Sie vornehmen:

  • Mieterhöhung im gegenseitigem Einvernehmen
  • Mieterhöhung mit Hilfe von Vergleichsmieten
  • Mieterhöhung mit Anwendung eines (qualifizierten) Mietspiegels
  • Mieterhöhung nach Modernisierung
  • Mieterhöhung mit Indexierung
  • Mieterhöhung im Staffelmietvertrag

Mietbürgschaften

Wir unterstützen unsere Mitglieder bei Fragen rund um Mietbürgschaften – eine wichtige Sicherheit für Vermieter und Mieter gleichermaßen. Unsere Beratung umfasst:

  • Rechts- und Praxiserklärung:
    Wir erläutern, wann und wie eine Mietbürgschaft sinnvoll ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.
  • Vertragsgestaltung:
    Auf Wunsch erstellen wir einen Mietbürgschaftsvertrag, der die Interessen aller Parteien rechtssicher abbildet.

So stellen wir sicher, dass unsere Mitglieder verbindliche Vereinbarungen treffen, Risiken minimieren und Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden.

Mietkautionskonten

Vermieterinnen und Vermieter kennen das leidige Thema: Wohin mit der Kaution? Bis vor kurzem war dies ganz einfach. Man ging zu seiner Hausbank und legte gegen Gebühr ein Mietkautionskonto an. Doch mittlerweile gibt es hierfür kaum noch Anbieter. Stattdessen werden alternative Produkte angeboten, die jedoch auch teurer und vor allem aufwendiger sind. Auch sind diese Alternativen oft unattraktiv für die Mieter – eine zusätzliche Bankbürgschaft aufgrund von einer Kaution verursacht schließlich Kosten von rund 100€ im Jahr und wird in der Schufa-Kartei aufgeführt. Das müssen Mieter nicht akzeptieren, da es grundsätzlich die Aufgabe des Vermieters ist die Kaution verzinst und getrennt vom Privatvermögen anzulegen.

Zahlreiche Mitglieder wenden sich diesbezüglich an uns. Wir sind sehr froh, dass wir mit der Volksbank BRAWO einen verlässlichen Partner finden konnten, der über uns Mietkautionskonten für private Vermieter anbietet.

Das hat für Sie große Vorteile. Wir kontrollieren und überwachen die Kautionszahlungen Ihrer Mieter und teilen Ihnen Unregelmäßigkeiten mit. Wir kümmern uns um die Verzinsung des hinterlegten Geldes. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt mit unseren Experten bei der Verrechnung, Einbehalt und Auszahlung der Kaution. Wir stehen Ihnen bei Fragen persönlich zur Verfügung. Diesen geballten Service bietet kein Wettbewerber!

Wie geht das? Für unsere Mitglieder ist es jetzt möglich über unsere Geschäftsstelle Mietkautionskonten anzulegen. Hierzu müssen Sie einfach den Antrag ausfüllen.

Was kostet es? Ein Mietkautionskonto kostet für Mitglieder 1,00€ im Monat, also 12,00€ im Jahr – unabhängig von der Höhe der Mietkaution.

Wer kann diese Leistung nutzen? Nur Mitglieder, Nichtmitglieder können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen.

Gibt es versteckte Kosten? Nein, wir nehmen keine Kontoeröffnungs- oder Abmeldegebühren, keine weiteren Verwaltungskosten. Was zusätzliche Kosten verursachen könnte, ist eine eventuelle Adressermittlung nach Auszug der Mieter oder das Schreiben einer Zahlungserinnerung oder Mahnung an die Mieter, sofern die Kaution nicht vollständig eingereicht wurde. Beides würde nach vorheriger Absprache mit Ihnen erfolgen.

 

Newsletter

Unser monatlicher Newsletter ist ein exklusives Informationsangebot nur für unsere Mitglieder. Er bündelt alle relevanten Entwicklungen rund um Immobilien, Recht und Alltag, damit Sie immer gut informiert sind.

Darin finden Sie unter anderem:

  • Aktuelle Trends und Entwicklungen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
  • Rechtsprechung und praxisnahe Tipps für Vermieter und Eigentümer
  • Gartentipps und praktische Hinweise für die Pflege Ihres Grundstücks
  • Neuigkeiten aus Wolfsburg und Umgebung, die für Eigentümer interessant sind
  • Interna aus dem Verein
  • Gewinnspiele, exklusive Angebote und besondere Ermäßigungen für Mitglieder

 

Der Newsletter verbindet fachliche Informationen, praktische Hinweise und unterhaltsame Inhalte, sodass Sie jeden Monat einen wertvollen Überblick und Inspiration erhalten.

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Online-Shop

In unserem Online-Shop bieten wir unseren Mitgliedern eine Auswahl an Mietverträgen in digitaler oder Papierform an. Alle Verträge werden von führenden Anwälten regelmäßig aktualisiert, sodass Sie stets auf dem neuesten rechtlichen Stand sind.

Damit bieten wir ein fundiertes Fundament für Rechtssicherheit bei Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilien. Unsere Verträge unterstützen Sie dabei, sichere, rechtlich geprüfte Vereinbarungen zu treffen – schnell, einfach und zuverlässig.

Qualifizierter Mietspiegel

Wir sind maßgeblich an der Erstellung des qualifizierten Wolfsburger Mietspiegels beteiligt und begleiten für die Vermieterseite die entsprechenden Gremien während des gesamten Prozesses.

Ein qualifizierter Mietspiegel dient als transparente und verlässliche Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete.

Er ist insbesondere wichtig für:

  • Mieterhöhungen nach §558 BGB,
  • streitvermeidende Mietanpassungen zwischen Vermieter und Mieter,
  • Rechts- und Planungssicherheit bei Vermietungen.


Durch die Beteiligung an der Erstellung und Pflege des qualifizierten Mietspiegels tragen wir dazu bei, dass die Mietpreise in Wolfsburg fair, nachvollziehbar und rechtlich fundiert bleiben. Mitglieder profitieren dadurch von praxisnahen und verlässlichen Daten für ihre Vermietungsentscheidungen.

Rechtsberatung

Eine von vielen Stärken von uns ist die juristische Fachkompetenz in allen Bereichen, mit denen sich Vermieter und Immobilieneigentümer auseinandersetzen müssen. Schon die Breite der möglichen Fragestellungen macht klar, dass hier nur Spezialisten mit viel Erfahrung wirklich weiterhelfen können. Dazu gehören u. a. folgende Bereiche:

  • Mietrecht
  • Betriebskostenrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Energie- und Umweltrecht
  • Nachbarschaftsrecht
  • Immobilienrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Steuer- und Abgabenrecht
  • Erbrecht
  • Maklerrecht
  • notarielle Fragen

 

Kommen Sie mit Ihrer Rechtsfrage jederzeit gerne zu uns. Unsere Experten werden Ihnen in jedem Fall weiterhelfen. Je nachdem, welche rechtlichen Schritte erforderlich sind, werden sie Ihnen Soforthilfe anbieten, Sie beim Schriftverkehr unterstützen und darüber informieren, ob bzw. wann die Einschaltung der Justiz sinnvoll und erforderlich ist. Unsere fachkundigen Anwälte und unsere Notare bieten dreimal in der Woche Sprechzeiten an:

  • Elisabeth Kavazi (Rechtsanwältin) dienstags
  • Andrea Gailus (Rechtsanwältin) mittwochs
  • Kirstin Stolle (Rechtsanwältin und Notarin) donnerstags

Die Beratung bei unseren Experten ist für unsere Mitglieder stets kostenfrei (Nichtmitglieder können nicht beraten werden). Terminvergabe erfolgt nur nach vorhergehender telefonischer Vereinbarung. Die Termine können persönlich oder telefonisch wahrgenommen werden. Es können ggf. Schreibgebühren bis zu 50,00€ anfallen. Hierüber werden Sie im Vorfeld informiert und Ihre Einwilligung eingeholt. Das Verstreichen eines Termins ohne Absage mindestens 24 Stunden vor Termin verursacht eine Gebühr von 15,00€.

Solvenz Check

Neben dem Einsatz unserer Mietverträge sollte eine Bonitätsprüfung bei Neuvermietung zum Standard gehören. Bei vielen Bonitäts-Anfragen, die wir für Sie durchführen, kommen Negativmerkmale zum Vorschein. Häufig stellt sich so heraus, dass der gut gekleidete und scheinbar sympathische Mietinteressent bereits mehrere gerichtliche Mahnverfahren hatte.

Mieter, die nicht zahlen kosten Geld und Nerven. Mit unserem „SolvenzCheck“ haben Sie die Möglichkeit mehr über die Bonität und das Zahlungsverhalten Ihres potenziellen Mietinteressenten zu erfahren. Mit sinkender Zahlungsmoral müssen sich heute fast alle auseinandersetzen.

Mit unseren aktuellen Wirtschafts- und Bonitätsinformationen über Firmen und Privatpersonen bieten wir Ihnen verlässliche Einschätzungen über die Liquidität und das Zahlungsverhalten Ihrer potenziellen Mieter noch bevor ein Vertrag zustande kommt.

  • Wir prüfen bei der Schufa und unserem Inkasso-Unternehmen die Bonität und Zahlungsmoral
  • Das Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Prüfungen möglich im In- und Ausland

Telefonsprechstunde

In unserer Akut-Sprechstunde beantworten wir die kleinen und großen Fragen, die Eigentümer und Vermieter im Alltag beschäftigen. Ob rechtliche Unsicherheiten, praktische Unsicherheiten oder organisatorische Herausforderungen – hier erhalten Sie schnelle, verlässliche und praxisnahe Antworten.

Typische Fragen, bei der es keinen Anwalt bedarf, sind zum Beispiel:

  • Welche Kündigungsfrist gilt in meinem Fall?
  • Wie nah darf mein Nachbar an meine Grundstücksgrenze?
  • Wer ist für Schönheitsreparaturen verantwortlich?
  • Welchen Handwerker brauche ich?
  • Wie fülle ich meinen Mietvertrag korrekt aus?
  • Welcher Verteilerschlüssel ist bei den Betriebskosten anzuwenden?
  • Darf mein Mieter in der Wohnung rauchen oder Tiere halten?

Unsere Akut-Sprechstunde ist kurzfristig, unkompliziert und exklusiv für Mitglieder verfügbar – damit Sie Ihre Entscheidungen sicher, rechtlich korrekt und stressfrei treffen können.

Umzugs-Service

In Kooperation mit Movaris bieten wir unseren Mitgliedern umfassende Unterstützung rund ums Umziehen, Einlagern und Entrümpeln – und das zu vergünstigten Konditionen. Movaris ist ein erfahrenes Umzugsunternehmen aus Wolfsburg, das eine breite Palette an Dienstleistungen anbietet:

  • Umzüge: professionelles Ein- und Ausladen, Transport, Möbelaufbau, auf Wunsch auch Ein- und Auspackservice sowie kleine Renovierungsarbeiten
  • Einlagerung: sichere Lagerung von Möbeln und Hausrat
  • Entrümpelung und Entsorgung: fachgerechte Beseitigung von nicht mehr benötigten Gegenständen
  • Verpackungsmaterial: stabile Kartons, Kleiderboxen, Schutzmaterialien für zerbrechliche Gegenstände

Durch diese Kooperation können unsere Mitglieder stressfrei, sicher und kostengünstig ihren Umzug oder die Lagerung von Hausrat organisieren, während sie gleichzeitig von der Erfahrung und Professionalität von Movaris profitieren. Und das Besondere: Diesen Service können unsere Mitglieder auch Ihren Mietern zugutekommen lassen.

Vergleichsmieten

Wir verfügen über eine umfangreiche Datenbank mit Vergleichsmieten für die Regionen Wolfsburg, Gifhorn und Helmstedt und stellen diese unseren Mitgliedern auf Anfrage kostenpflichtig zur Verfügung.

Vergleichsmieten dienen dazu, den aktuellen Mietpreis für eine Immobilie realistisch und nachvollziehbar einzuordnen. Sie sind insbesondere hilfreich, um:

Mietanpassungen nach §558 BGB sachgerecht zu formulieren

neue Mietverträge marktgerecht zu gestalten

rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, da die Daten auf tatsächlichen Vergleichsobjekten basieren

Unsere Vergleichsmieten bieten fundierte, praxisnahe Grundlagen für Vermieter, um faire und rechtlich sichere Mietentscheidungen zu treffen. So unterstützen wir unsere Mitglieder dabei, Mieten marktgerecht anzupassen und ihre Immobilien wirtschaftlich optimal zu bewerten.

Versicherungsberatung

Neutrale und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen rund um Ihre Immobilie – ohne Verkauf oder Vermittlungsabsicht? Das ist unsere Dienstleistung.

Zum Werterhalt einer Immobilie ist die richtige Absicherung besonders wichtig. Auch Ihre Immobilie sollte stets richtig versichert sein. Unsere Versicherungsexperten (DHS) schauen sich gern Ihre Versicherungsunterlagen an und geben Ihnen eine profunde Einschätzung ob Sie eventuell über- oder unterversichert sind. Wir ermitteln auch für Sie den Bedarf, den Sie benötigen in folgenden Bereichen:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Photovoltaikversicherung
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherung gegen Ölschäden
  • Glasbruchversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Hausratversicherung
  • Restschuldversicherung
  • sonstige Sach- und Haftpflichtversicherungen

Haben Sie bzgl. Ihres Objekts Probleme mit Ihrer Versicherung? Oft führt z. B. eine falsche Beschreibung eines Falls dazu, dass die Versicherung einen Schaden nicht ersetzt. Was müssen Sie bei einem Versicherungsabschluss im Internet beachten? Sie haben Probleme das „Kleingedruckte“ zu verstehen? Dann empfehlen wir einen individuellen Termin bei unserem Versicherungsexperten!

Wohnflächenberechnung

Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist Grundlage für viele rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen – etwa bei Vermietung, Verkauf, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen oder Auseinandersetzungen mit Mietern.

Wir bieten die fachgerechte Ermittlung der Wohnfläche nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben (z. B. Wohnflächenverordnung). Die Aufnahme und Berechnung erfolgt durch einen qualifizierten Architekten und berücksichtigt alle relevanten Flächen, Zuschläge und Abzüge, auf Wunsch auch Balkone, Loggias und Terrassen.

Leistungsumfang:

  • Vor-Ort-Aufmaß der Immobilie
  • Fachgerechte Berechnung der Wohnfläche
  • Übersichtliche und nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse
  • Geeignet für private und gewerbliche Zwecke

Für die Wohnflächenermittlung fällt eine vergünstigte Kostenpauschale (auf Anfrage) zuzüglich Fahrtkosten an. Gerne informieren wir Sie im Vorfeld transparent über den konkreten Aufwand und die entstehenden Kosten.

Wohnungsabnahmen und -übergaben

Abnahmetermin von Immobilien:

Wenn ein Mietverhältnis oder ein Pachtvertrag endet, kann es bei der Abnahme der betreffenden Immobilie zu Unstimmigkeiten kommen. Damit Sie schon im Vorfeld auf der sicheren Seite sind, unterstützen wir unsere Mitglieder nicht nur mit kostenfreier juristischer Beratung – Wir beraten auch, wenn es im Zuge einer Abnahme einer zu Problemen und gar Auseinandersetzungen kommt. Gegen sehr günstige Kostenpauschalen begleiten auch unsere Sachverständigen Ihre Abnahme persönlich vor Ort und erstellen ein Wohnungsabnahmeprotokoll. 

Bei einem Wohnungsabnahmeprotokoll handelt es sich um die schriftliche Niederlegung zum Zustand eines Mietobjekts bei einem Mieterwechsel. Es dient dazu, etwaige vom Mieter verursachte Schäden bzw. bestehende Mängel der Wohnung bei Auszug festzuhalten.

Immer mehr Eigentümer, die sich nicht um Wohnungsabnahmen kümmern möchten, nehmen das Angebot von uns in Anspruch, diese Aufgabe für sie zu erledigen. Dabei umfasst unsere Dienstleistung folgende Punkte:

  • Auflistung von Schäden durch unseren Abnahme-Experten
  • Einvernehmliche Vereinbarungen mit dem Mieter bei kleineren Schäden schon bei der Abnahme
  • Dokumentation mit Fotos über den aktuellen Zustand (vor Gericht verwertbar)
  • Besprechung der Abnahme mit dem Rechtsberater
  • Juristische Bewertung und Klärung von Forderungen an den Mieter bzw. Forderungen des Mieters

Auch raten wir unseren Mitgliedern zu einer Vorabnahme des Mietobjekts (einige Wochen vor Vertragsende). So können sich Mieter und Vermieter rechtzeitig darüber verständigen, wer welche Arbeiten auszuführen hat. Damit können Probleme bei der tatsächlichen Abnahme vermieden und ein schneller Mieterwechsel schneller vollzogen werden.

Ein wichtiger Hinweis: Rechtzeitig vor dem Wohnungsabnahme-Termin sollten Sie dem Mieter unbedingt die Personen mitteilen, die beim Übergabetermin anwesend sein werden.

 

Übergabetermin von Immobilien:

Eine Wohnungsübergabe erfolgt zu Beginn eines Mietverhältnisses. Üblicherweise ist dies zusammen verbunden mit der Schlüsselübergabe und einer detaillierten Besichtigung der Wohnung und aller zum Vertrag gehörigen Nebenräume. Bei der Besichtigung der Wohnung wird der Gesamtzustand der Wohnung begutachtet und eventuell vorhandene Mängel festgestellt und bei Bedarf schriftlich (Wohnungsübergabeprotokoll) festgehalten. Es liegt in Ihrem Interesse, dass eine Wohnungsübergabe professionell und reibungslos erfolgt. Wir unterstützen Sie gern und begleiten Sie bei Bedarf.

Eine Protokollierung verhält sich ähnlich wie bei der Wohnungsabnahme. Gesetzlich besteht keine Pflicht ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Wir empfehlen aber den gegenwärtigen Zustand detailliert im Übergabeprotokoll zu dokumentieren. Denn es gibt nur wenige Dokumente in einem Mietvertrag, die am Ende so wichtig sind. Das Übergabeprotokoll sollte von beiden Parteien unterschrieben und sowohl an Mieter und auch Vermieter ausgehändigt werden.

Eine Abnahme oder Übergabe kann gerne mal eine Stunde oder länger dauern. Wer hier unter Zeitdruck arbeitet oder nicht alle Mängel genaustens dokumentiert handelt sich vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt Ärger ein.

Wenn Sie Fragen zu diesem Service sowie zu den anfallenden Gebühren haben, beantworten wir diese gerne persönlich in der Geschäftsstelle, per Mail oder telefonisch.

Zauberhafter Abend

Im Rahmen unserer Kooperation ermöglichen wir einen besonderen Abend, bei dem renommierte Magier live auf der Bühne auftreten und das Publikum verzaubern — ein kulturelles Highlight für Wolfsburg. Der Anlass ist uns ein besonderes Anliegen:
Unser verstorbenes Ehrenmitglied Jürgen Behrend war Mitgründer des früheren lokalen Magischen Zirkels und wir möchten mit dieser Aktion sein Andenken ehren. Gleichzeitig verstehen wir unser Engagement als Zeichen der Dankbarkeit:
Wir wollen der Wolfsburger Bürgerschaft etwas zurückgeben und zeigen, dass wir nicht nur die Interessen von Immobilien-Eigentümerinnen und -Eigentümern vertreten, sondern uns als Teil der Gemeinschaft fühlen.

Dies ist aber nicht unser einziges bürgerschaftliches Engagement. Mehr in unserem Newsletter oder Newsbereich.